Herzlich willkommen bei WITTEK PARTNERS

Ihrem Partner im Arbeitsrecht

Über uns

WITTEK PARTNERS ist eine Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften auf höchstem Niveau.

WITTEK PARTNERS besteht aus einem hochqualifizierten und ‑spezialisierten Team, das über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von inländischen und ausländischen Unternehmen, Unternehmern und C-Level-Führungskräften verfügt. Alle unsere Partner waren viele Jahre lang in führenden internationalen Großkanzleien bzw. Big Four-Gesellschaften tätig und zeichnen sich durch ein ausgeprägtes kommerzielles Verständnis aus.

Unser Schwerpunkt liegt neben der arbeitsrechtlichen Dauer- und HR-Compliance-Beratung insbesondere auf der Beratung und Begleitung komplexer Restrukturierungen und Reorganisationen sowie Unternehmenstransaktionen. Über besondere Expertise verfügen wir zudem bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und zum Steuerrecht. Wir beraten Sie sowohl national als auch grenzüberschreitend (natürlich auch auf Englisch).

Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten und begleiten Sie – stets mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele – durch alle arbeitsrechtlichen Nebelwände bis hinauf zum Gipfel. Ihr Ziel ist unser Ziel: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praktikable und kostenschonende Lösungen. In Streitfällen suchen wir vorrangig nach schnellen, einvernehmlichen Lösungen, die langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Im Bedarfsfall scheuen wir aber keine gerichtliche Auseinandersetzung und verfügen auch auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung.

Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen. Gerne stellen wir Ihnen WITTEK PARTNERS in einem persönlichen Gespräch vor – sprechen Sie uns an!

Unsere Expertise

Das sagen unsere Mandanten über uns

Max Mustermann
Max Mustermann@username
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Meike Musterfrau
Meike Musterfrau@username
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Bernd Beispiel
Bernd Beispiel@username
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Team

Dr. Wolfgang Wittek

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Wolfgang Wittek war vor der Gründung von WITTEK PARTNERS viele Jahre lang in führenden internationalen Großkanzleien im Arbeitsrecht tätig (Allen & Overy, Hamburg und New York, und Noerr, Hamburg, zuletzt als Associated Partner). 

Aufgrund seiner langjährigen Beratungstätigkeit verfügt Wolfgang Wittek über weitreichende Erfahrungen in allen Aspekten des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Beratung von inländischen und ausländischen Unternehmen, Unternehmern und C-Level-Führungskräften. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung bei komplexen Restrukturierungen und Betriebsänderungen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht, insbesondere im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und Umwandlungen. Daneben verfügt er über besondere Expertise in Trennungssituationen mit Führungskräften sowie schwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Durch sein feines Gespür für Verhandlungssituationen gelingt es ihm, auch verfahrene Situationen im Sinne seiner Mandanten zu lösen.

  • Komplexe Restrukturierungen und Betriebsänderungen (Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassungsanzeige)
  • Betriebsübergang, Outsourcing, Umwandlungen nach dem UmwG
  • (Internationales) (Transaktions-)Arbeitsrecht
  • Beratung zu Vorstands- und Geschäftsführungsverträgen und deren Beendigung
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • HR Compliance und interne Ermittlungen
  • Arbeitsrechtliche Litigation
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Bucerius Law School, Hamburg, sowie der University of Sydney (Australien)
  • Promotion im Arbeitsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg)
  • Rechtsanwalt bei Allen & Overy LLP, Hamburg und New York (2014 bis 2018)
  • Rechtsanwalt und Associated Partner bei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg (2018 bis 2023)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Deutscher Anwaltsverein e.V.
  • Hamburgischer Anwaltsverein e.V. (HAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.
  • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.

Wolfgang Wittek veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften und ist ein gefragter Interviewpartner.

Publikationen:

  • Keine Annahme böswilligen Unterlassen anderweitigen Verdienstes allein aufgrund fehlender Arbeitslosmeldung, Anm. zu BAG, Urteil vom 12.10.2022 – 5 AZR 30/22, DB 2023, S. 2056
  • (Ausgewählte) Sozialplanregelungen: Möglichkeiten und Grenzen im Lichte aktueller Rechtsprechung, DB 2023, S. 1347 ff. (gemeinsam mit Cian Quantz)
  • Der Auflösungsantrag im Kontext eines Betriebsübergangs, BB 2022, S. 2549 ff. (gemeinsam mit Cian Quantz)
  • Der prozessorientierte Interessenausgleich in der Unternehmenskrise, ZInsO 2022, S. 1937 ff. (gemeinsam mit Dr. Patrick Mückl)
  • Diversity-Befragungen: Zulässigkeit zur Verbesserung des Diversity-Managements aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht, DB 2021, S. 1944 ff. (gemeinsam mit Lars Powierski)
  • COVID-19 Impfpflicht im Arbeitsverhältnis?, ArbRAktuell 2021, S. 61 ff.
  • Anrechnung der vorherigen Beschäftigungszeit bei Betriebsübergang auch bei kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, Anm. zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2020 – 21 Sa 1648/19, DB 2020, S. 2415
  • Haftungsrisiken für Arbeitgeber bei Infektionen von Mitarbeitern mit dem Virus SARS-CoV-2, DB 2020, S. 2296 ff. (gemeinsam mit Nathalie Kibler)
  • Vorläufig in der Zukunft angekommen, Personalmagazin Heft 08/2020, S. 78 f. (gemeinsam mit Dr. Patrick Mückl)
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Auskunftspflicht und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes, Anm. zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2019 – 11 Sa 1573/19, DB 2020, S. 1406
  • Betriebsverfassung 4.0: Virtuelle Sitzungen und Versammlungen nach dem neuen § 129 BetrVG, DB 2020, S. 1289 ff. (gemeinsam mit Dr. Patrick Mückl)
  • Aktualisierte Spielregeln bei Massenentlassungen, BB 2020, S. 1332 ff. (gemeinsam mit Dr. Patrick Mückl)
  • Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers, Anm. zu BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15, DB 2019, S. 2080
  • Standpunkt: Stechuhr 2.0, NJW-aktuell 2019, Heft 24, S. 15
  • Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen, DB 2018, S. 2991 ff.
  • Soziale Netzwerke im Arbeitsrecht, 2014 (Dissertation)
 Presse:
  • Betriebsarzt-Pflicht für Arbeitgeber: Was Betriebe wissen müssen, DHZ Deutsche Handwerks Zeitung am 01.07.2021
  • EM 2021 schauen trotz Arbeit: Heimliches Schauen im Homeoffice ist nicht erlaubt, web.de am 14.06.2021
  • Neue Homeoffice-Pflicht: Das müssen Mitarbeiter jetzt wissen – Top-Anwalt klärt auf, mit den Tageszeitungen der Ippen-Media-Gruppe (u.a. Münchner Merkur, tz, Frankfurter Rundschau) am 28.04.2021
  • Nach Eventim-Forderung: Konzertbesuch nur mit Impfausweis?, WDR am 03.02.2021
  • Arbeiten in der Krise: 6 Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen, DHZ Deutsche Handwerks Zeitung am 15.01.2021
  • Corona-Impfung: Was Arbeitgeber verlangen dürfen, DHZ Deutsche Handwerks Zeitung am 08.12.2020
  • Arbeitszeiterfassung: Keine Stunde mehr zu viel?, DIE ZEIT, Nr. 22/2019 vom 23.05.2019

Presseanfragen gern an: presse@wittek.law

Henning Schröder, LL.M.

Rechtsanwalt

Henning Schröder ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt tätig. Er begann seine Karriere zunächst in einer mittelständischen Kanzlei und wechselte von dort zu EY. Sein Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht sowie zivilrechtlichen Fragestellungen.

Im Arbeitsrecht verfügt Henning Schröder neben allgemeinen Fragestellungen über besondere Expertise im Insolvenzarbeitsrecht sowie in der Führung komplexer arbeitsgerichtlicher Verfahren.

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Unternehmenstransaktionen
  • Arbeitsrecht, insbesondere Insolvenzarbeitsrecht, Restrukturierungen sowie arbeitsgerichtliche Verfahren
  • Steuerrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • LL.M. Taxation an der Universität Osnabrück
  • Rechtsanwalt bei PPR & Partner sowie EY
  • Seit 2018 Partner bei König, Kreft und Partner mbB
  • Erfolgreicher Abschluss des theoretischer Teils zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
  • Zertifizierter Testamentvollstrecker

Hans-Joachim Wittek, LL.M.

Steuerberater

Hans-Joachim Wittek ist Steuerberater (mit juristischer Zusatzqualifikation) und war jahrelang bei EY und KPMG tätig.

Bei WITTEK PARTNERS berät Hans-Joachim Wittek insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit steuerlichen Bezügen und deckt hier das gesamte Spektrum ab.

  • Steuerrecht
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Katholieke Universiteit Leuven
  • LL.M. Taxation an der Universität Osnabrück
  • Steuerberater bei EY und KPMG
  • Seit 2018 Partner bei König, Kreft und Partner mbB

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Aktuelles

Neues vom BAG zum Spielraum bei Zeugnisverhandlungen

Im Zuge von Zeugnisverhandlungen darf der Arbeitgeber einmal gemachte Konzessionen nicht einfach zurücknehmen. Beim Erstentwurf des Zeugnisses ist daher Vorsicht geboten. Wir geben einen Überblick über eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 6. Juni 2023 – 9 AZR 272/22).

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Keine Sozialauswahl bei einem Betriebsteilübergang

Insbesondere im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung spielt die Abspaltung und Veräußerung von Betriebsteilen eine große Rolle. Eine für alle Parteien entscheidende Frage ist hierbei, welche Arbeitnehmer*innen dem veräußerten Betriebsteil angehören und deren Arbeitsverhältnis damit gemäß § 613 Abs. 1 BGB auf den Erwerber des Betriebsteils übergehen.

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Gesteigerte Gefahr von „AGG-Hopping“ durch neues BAG-Urteil

AGG-Hopping kann ein erhebliches finanzielles Risiko bei der Bewerberauswahl darstellen. Eine neue Entscheidung des BAG erleichtert AGG-Hoppern ihr Vorgehen und birgt finanzielle Risiken für Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung. Insbesondere bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen, die für eine ausgeschriebene Stelle aus anderen Gründen ungeeignet sind, müssen Arbeitgeber genau aufpassen.

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Leistungsbemessung nach Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht hat über die Bemessung von Leistungen nach dem Betriebsübergang – im dem zu entscheidenden Fall einer Direktzusage – entschieden. Dabei erwog das BAG die Anwendung von § 313 BGB, lehnte dies aber im Falle einer endgehaltbezogenen Betriebsrente ab.

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