Neues vom BAG zum Spielraum bei Zeugnisverhandlungen

Im Zuge von Zeugnisverhandlungen darf der Arbeitgeber einmal gemachte Konzessionen nicht einfach zurücknehmen. Beim Erstentwurf des Zeugnisses ist daher Vorsicht geboten. Wir geben einen Überblick über eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 6. Juni 2023 – 9 AZR 272/22).

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Keine Sozialauswahl bei einem Betriebsteilübergang

Insbesondere im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung spielt die Abspaltung und Veräußerung von Betriebsteilen eine große Rolle. Eine für alle Parteien entscheidende Frage ist hierbei, welche Arbeitnehmer*innen dem veräußerten Betriebsteil angehören und deren Arbeitsverhältnis damit gemäß § 613 Abs. 1 BGB auf den Erwerber des Betriebsteils übergehen.

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Gesteigerte Gefahr von „AGG-Hopping“ durch neues BAG-Urteil

AGG-Hopping kann ein erhebliches finanzielles Risiko bei der Bewerberauswahl darstellen. Eine neue Entscheidung des BAG erleichtert AGG-Hoppern ihr Vorgehen und birgt finanzielle Risiken für Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung. Insbesondere bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen, die für eine ausgeschriebene Stelle aus anderen Gründen ungeeignet sind, müssen Arbeitgeber genau aufpassen.

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Update Entgelttransparenz: BAG veröffentlicht Entscheidungsgründe in Sachen Equal-Pay

Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) entschieden, dass die Berufung auf individuelles Verhandeln die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts bei unterschiedlichem Entgelt von Männern und Frauen nicht widerlegen kann. Bislang lag nur die Pressemitteilung vor. Anfang Juli legte das BAG nun die Entscheidungsgründe vor. Diese deuten zumindest im Ansatz an, wie in Zukunft bei einem für Arbeitgeber immer schwierigerem Arbeitsmarkt („War for Talents“) Anreize beim Gehalt gesetzt werden können, ohne das Gehaltniveau insgesamt heben zu müssen.

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Neues zum Massenentlassungsverfahren: EuGH verneint Individualschutz der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit

Nachdem das BAG den EuGH zu der Frage des Zwecks der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit im Massenentlassungsanzeigeverfahren Anfang 2022 konsultiert hat und weitere Verfahren, die sich mit den Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 17 Abs. 1 KSchG beschäftigen, bis zur Antwort des EuGH kürzlich aussetzte (wir berichteten), hat der EuGH sich nun zur Vorlagefrage des BAG positioniert. Dabei schwächt der EuGH die Rechte der Arbeitnehmer, indem es der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit einen Individualschutz abspricht. Verstöße gegen die Vorschriften des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 MERL dürften künftig nicht die Unwirksamkeit der Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung zur Folge haben. Der EuGH äußert sich in dem Verfahren aber nicht zu der Frage, die nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Pikamäe in diesem Vorlageverfahren aufkam und für „Aufregung“ in der Praxis sorgte, ob aus Verstößen gegen die MERL grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Kündigung folge. Es ist damit zu rechnen, dass das BAG diese Frage nun für Verstöße gegen § 17 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG explizit dem EuGH vorlegt.

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Pressemitteilung | WITTEK PARTNERS berät F3O Offshore Gruppe bei strategischem Verkauf an Simpson Spence Young

WITTEK PARTNERS hat unter der Leitung von Dr. Wolfgang Wittek die auf Offshore-Schiffe und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für den Offshore-Energiemarkt spezialisierten F3O Offshore Gruppe bei dem Verkauf des deutschen Geschäftsbetriebs an Simpson Spence Young (SSY), den weltweit größten unabhängigen Schiffsmakler, umfassend beraten.

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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit Kündigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer am Tag seiner Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, insbesondere dann den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen und das LAG Schleswig-Holstein haben sich kürzlich mit ähnlichen Fällen befasst.

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BAG setzt Verfahren über Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren aus: Steht das Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren vor einer grundlegenden Wende?

Das BAG hat im Mai ein Verfahren ausgesetzt (BAG, 11. Mai 2023 – 6 AZR 157/22 (A)), in dem es um die fehlerhafte Berechnung der Betriebsgröße im Rahmen des Massenentlassungsanzeigeverfahrens ging, um auf eine Antwort des EuGH auf eine Vorabentscheidungsanfrage aus dem Januar 2022 (BAG, 27. Januar 2022 – 6 AZR 155/21 (A)) zu warten. Diese könnte das gesamte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren auf den Kopf stellen.

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Pressemitteilung | Französische Circet Group erwirbt MAM-Bau GmbH & Co. KG: WITTEK PARTNERS begleitet Verkäufer arbeitsrechtlich

Unter der Leitung von Henning Schröder hat König, Kreft & Partner (KKP) die Eigentümer der MAM-Bau GmbH & Co. KG bei dem Verkauf des auf Erdkabelbau, Pflasterarbeiten und Tiefbau spezialisierten…

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