Neues zum Massenentlassungsverfahren: EuGH verneint Individualschutz der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit

Nachdem das BAG den EuGH zu der Frage des Zwecks der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit im Massenentlassungsanzeigeverfahren Anfang 2022 konsultiert hat und weitere Verfahren, die sich mit den Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 17 Abs. 1 KSchG beschäftigen, bis zur Antwort des EuGH kürzlich aussetzte (wir berichteten), hat der EuGH sich nun zur Vorlagefrage des BAG positioniert. Dabei schwächt der EuGH die Rechte der Arbeitnehmer, indem es der Übermittlung der Betriebsratsmitteilung an die Agentur für Arbeit einen Individualschutz abspricht. Verstöße gegen die Vorschriften des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 MERL dürften künftig nicht die Unwirksamkeit der Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung zur Folge haben. Der EuGH äußert sich in dem Verfahren aber nicht zu der Frage, die nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Pikamäe in diesem Vorlageverfahren aufkam und für „Aufregung“ in der Praxis sorgte, ob aus Verstößen gegen die MERL grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Kündigung folge. Es ist damit zu rechnen, dass das BAG diese Frage nun für Verstöße gegen § 17 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG explizit dem EuGH vorlegt.

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Pressemitteilung | WITTEK PARTNERS berät F3O Offshore Gruppe bei strategischem Verkauf an Simpson Spence Young

WITTEK PARTNERS hat unter der Leitung von Dr. Wolfgang Wittek die auf Offshore-Schiffe und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für den Offshore-Energiemarkt spezialisierten F3O Offshore Gruppe bei dem Verkauf des deutschen Geschäftsbetriebs an Simpson Spence Young (SSY), den weltweit größten unabhängigen Schiffsmakler, umfassend beraten.

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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit Kündigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer am Tag seiner Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, insbesondere dann den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen und das LAG Schleswig-Holstein haben sich kürzlich mit ähnlichen Fällen befasst.

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BAG setzt Verfahren über Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren aus: Steht das Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren vor einer grundlegenden Wende?

Das BAG hat im Mai ein Verfahren ausgesetzt (BAG, 11. Mai 2023 – 6 AZR 157/22 (A)), in dem es um die fehlerhafte Berechnung der Betriebsgröße im Rahmen des Massenentlassungsanzeigeverfahrens ging, um auf eine Antwort des EuGH auf eine Vorabentscheidungsanfrage aus dem Januar 2022 (BAG, 27. Januar 2022 – 6 AZR 155/21 (A)) zu warten. Diese könnte das gesamte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren auf den Kopf stellen.

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Pressemitteilung | Französische Circet Group erwirbt MAM-Bau GmbH & Co. KG: WITTEK PARTNERS begleitet Verkäufer arbeitsrechtlich

Unter der Leitung von Henning Schröder hat König, Kreft & Partner (KKP) die Eigentümer der MAM-Bau GmbH & Co. KG bei dem Verkauf des auf Erdkabelbau, Pflasterarbeiten und Tiefbau spezialisierten…

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Equal-Pay: EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz

Nachdem zu Beginn dieses Jahres schon das Bundesarbeitsgericht einen Vorstoß in Sachen Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen gewagt hat, indem es der Differenzierung allein aufgrund von „besserem Verhandeln“ den Riegel vorschob (BAG, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21, wir berichteten BAG stärkt den Equal-Pay-Grundsatz), hat sich nun die Europäische Union auf weitergehende Regelungen zur Stärkung des Equal-Pay-Grundsatzes geeinigt.

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Update: Berücksichtigung der Rentennähe bei der Sozialauswahl – BAG veröffentlicht Entscheidungsgründe

Bereits im „Jahresrückblick 2022 – Teil 5: Kriterien für die Sozialauswahl“ hatten wir über die Entscheidung des BAG vom 8. Dezember 2022 (Az.: 6 AZR 31/22) berichtet, wonach bei der Sozialauswahl bei Rentennähe das Kriterium „Lebensalter“ auch zulasten der Arbeitnehmer berücksichtigt werden kann. Nun hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungsgründe veröffentlicht.

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Pflicht zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung – BMAS legt Referentenentwurf vor

Nachdem schon am 14. Mai 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine europarechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausmachte (Az. C-55/18), entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September letzten Jahres (Az. 1 ABR 22/21), dass nach europarechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber schon heute zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte nun einen ersten Entwurf für eine Ausgestaltung dieser Pflicht vor.

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BAG stärkt den Equal-Pay-Grundsatz

Für ein großes Medienecho sorgte kürzlich ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21) zur Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Reaktionen gehen soweit, die Entscheidung als „Meilenstein“ zu bezeichnen und ihr eine „riesige Praxisrelevanz“ zu bescheinigen. Bislang liegen allerdings nur der Entscheidungstenor und eine Pressemitteilung vor. Auf die Urteilsgründe wird gespannt zu warten sein.

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Jahresrückblick 2022 – Teil 6: Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

Im Jahresrückblick 2022 stellen wir in sechs Teilen die Themen vor, die in ausgewählten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2022 eine wichtige Rolle gespielt haben, und erläutern, welche Auswirkungen diese Entscheidungen für die Praxis haben. Im letzten Teil unseres Jahresrückblicks geht es um das Thema Urlaubsrecht.

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